Unsere Gesetzesinitiative fand immer mehr Gehör

 

Wir veröffentlichten Petitionen zur Mitzeichnung, nahmen Kontakt zu Bundespolitikern auf, führten unendlich viele Gespräche und fanden nach anfänglicher Ablehnung schließlich immer mehr Rechtsexperten und Politiker in allen Bundestagsfraktionen, die unsere Auffassung von Gerechtigkeit teilten. Schließlich wurde ich zu einer Anhörung in den Deutschen Bundestag eingeladen, wo ich den Fall Deike einem Fachpublikum öffentlich vorstellte.

 

Wir organisierten und veranstalteten auf eigene Kosten, eine von der Fachwelt und der Presse vielbeachtete und hochrangig besetzte Diskussionsrunde. Uns gelang es, eine mit namhaften BGH-Anwälten, Richtern und Bundes-Politikern besetzte öffentliche Podiumsdiskussion in Hamburg zu veranstalten, zu der sogar das Bundesjustizministerium den Referatsleiter "Zivilprozess" auf unser Podium entsandte. Das mediale und öffentliche Interesse war groß. Die Weichen zur Gesetzesänderung waren plötzlich gestellt. Angestoßen durch unsere Initiative erkannten schließlich nach und nach nicht nur einzelne Politier sondern alle Bundestagsfraktionen, dass der Weg zum BGH für mache Bürger offen stand und für andere -  in gleichen Fällen - versperrt war. Rechtsexperten benutzten klare Worte, sie sprachen sogar von "richterlicher Willkür" damit diese sich schnell von unbequemen Fällen entlasten könnten.

 

Alle Fraktionen waren sich nach anfänglicher Ablehnung am Ende im Deutschen Bundestag einig. Das Gesetz sollte geändert werden. Im Bundestag und im Rechtsausschuss wurde jetzt "nur" noch über die Art der Änderung gestritten. Der Fall Deike bewegte den Deutschen Bundestag schließlich zu einer Korrektur des alten und ungerechten § 522 ZPO.

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Aktualisiert am 10.05.2023