Deikes Schicksal führte zu einer Gesetzesänderung
Deikes Schicksal wurde in mehreren Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages und im Rechtsausschuss des Bundestages exemplarisch für die gravierende Fehlerhaftigkeit der Anwendung des alten Gesetzes herangezogen. Heute ermöglicht das geänderte Gesetz wenigstens anderen Bürgern mehr Gerechtigkeit in zivilen Berufungsverfahren, aber für Altfälle, wie den von Deike, sollte das neue Gesetz nicht greifen.
Bundestags- Abgeordnete erwähnten im Gesetzgebungsverfahren immer wieder den Fall Deike, wie etwa Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) im Plenum des Deutschen Bundestages: „…Gerade gestern Abend konnte man in der ARD-Dokumentation Patient ohne Rechte am vielen von Ihnen sicherlich bekannten Schicksal der kleinen Deike nachvollziehen, dass die Anwendung des Beschlussverfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO tatsächlich manchmal zu Ergebnissen führt, die niemand von uns will. ... Berücksichtigt man zudem, welche gravierenden Auswirkungen die fehlsame oder sogar missbräuchliche Anwendung des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO im Einzelfall haben kann – ich erinnere nochmals an das Schicksal der kleinen Deike –, dann kann man nicht anders, als festzustellen, dass die derzeitige Regelung angepasst werden muss…“ (Quelle: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/84).
Auch die SPD-Bundestagsfraktion, die 2002 während Rot-Güner Regierungszeit das alte Gesetz einführten, erkannten 2011 ihre Fehler: "...„Irrend lernt man“, hat Johann Wolfgang von Goethe einmal gesagt. Diese Weisheit sollte sich in der geplanten Änderung der Vorschrift des § 522 Abs. 2 ZPO wiederfinden. ..." (Sonja Steffen (SPD), Quelle: Plenarprotokoll 102/84. Sitzung vom 7.4.2011, Deutscher Bundestag)
Der damalige parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) im Bundesjustizministerium versicherte mir vorab in einem Gespräch über die Hintergründe des neuen Gesetzes: „…In besonderen Fällen muss aus Gründen der Fairness immer mündlich verhandelt werden, wie etwa in Arzthaftungssachen…" (Anmerkung: So steht es heute auch in der Gesetzesbegründung).
Die frühere Bundes- Justiz- Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte am 25.01.2011 über eine Pressemeldung des BMJ: "...Das neue Gesetz sorgt für ein einheitliches Rechtsschutzniveau und beseitigt rechtsstaatliche Unwuchten im Berufungsverfahren...".
Der neue Paragraf 522 ZPO trat tatsächlich am 27.10.2011 in Kraft. Aus einer Rede anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes des Abgeordneten Luczak: „…In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich der Familie Holweg ... für ihren unermüdlichen Einsatz für eine Änderung des § 522 ZPO danken. Sie haben gezeigt, dass auch einzelne Bürger in unserer Demokratie mit Engagement und der notwendigen Beharrlichkeit sehr viel in der Politik anstoßen und auch erreichen können. Vielen Dank dafür!..." (Quelle: Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 17/120)
Einen so fehlerhaften Verlauf eines Gerichtsverfahrens wie im Fall Deike soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers in Deutschland also nicht wiederholen.