Das Schweigen der Ärzte

 

Nachdem zur Geburt von Deike die vereinbarte Chefarztbehandlung nicht stattfand, sondern nur eine Ärztin im Praktikum anwesend war, suchten wir das Gespräch mit dem Professor, bekamen aber nie eine Antwort. Wir nahmen uns schließlich einen Anwalt und klagten für unsere Tochter. Vor dem Landgericht Hamburg scheiterten wir und legten Berufung ein. Aber das Hanseatische Oberlandesgericht wies diese ab, ohne mündlich zu verhandeln, per Beschluss nach § 522 ZPO (alt), endgültig, für immer. Dass aber Beweise und positive ärztliche Privat-Gutachten vorlagen, fand keinerlei Beachtung.

 

Wir fanden es ungerecht, dass Gerichte Berufungsprozesse auf dem Wege der Beschluss-Zurückweisung beenden konnten, obwohl entscheidende Fragen gar nicht geklärt wurden. Gerichts-Entscheidungen nach § 522 ZPO wurden niemals mehr durch eine höhere Instanz überprüft. So wollte es das Gesetz aus dem Jahr 2002. Die Absicht des Gesetzgebers war damals eine Entlastung der Gerichte. Ich entschloss mich dazu, gegen dieses aus unserer Sicht ungerechte Gesetz mit sachlichen Argumenten zu kämpfen.

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Aktualisiert am 10.05.2023